Welches Organisationsform ist die richtige Wahl?
Am sinnvolltsten ist die Wahl eines Vereins. Die wichtigsten Aussagen dazu sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden in den Paragraphen 21 bis 40.
Nach einer Gründung durch mindestens sieben Personen besteht die Möglichkeit, den Verein als gemeinnützig beim Finanzamt anzumelden. Erhält man die Bestätigung des Finanzamts kann der Verein Spendenquittungen ausstellen, die der jeweilige Spender in seiner Einkommensteuererklärung verwenden kann um Steuern zu sparen. Dieses Vorgehen erleichtert es besonderns Firmen Spenden zu tätigen.
Ein weiterer Vorteil besteht darin , dass dem Verein durch Gerichte ein zusätzliches Einkommen beschert wird. Ein Richter kann in seinem Urteil dem Schuldigen eine sogenannte "Geldauflage" erteilen. Damit erhält der Verein in der Regel monatlich eine Abschlagszahlung auf einen Gesamtbetrag. Das ist z.B. eine Auflage von 500 Euro zahlbar in Raten von je 50 Euro. Der Verein ist danach verpflichtet, dem Gericht Rechenschaft über den Geldeingang abzulegen.
Hinweise für die Gründung findet man z.B. bei den Justizbehörden wie unter diesem Link [1]