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Durch Spenden

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die keine Gegenleistung erwartet wird. Dem Finanzamt kommt es nicht auf die Bezeichnung an: Wenn eine „Spende“ nachdrücklich erwartet und von der Mehrzahl der Nutzer erbracht wird, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein verdecktes Entgelt für die Nutzung des Lastenrads handelt. Der „gespendete“ Betrag wäre dann als Einnahme im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins zu verbuchen und nicht im ideellen Bereich, in den Mitgliedsbeiträge und „echte“ Spenden gehören. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Schädlich ist jeder Hinweis auf einen bestimmten angemessenen Betrag. Umgekehrt dürfen „echte“ Spenden nicht dazu verwendet werden, das Defizit des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs abzudecken, zu dem auch der Verleih von Lastenrädern gehören kann. Erlaubt ist, dass ein Gewinn bringender Teil eines umfangreicheren Geschäftsbetriebs das Defizit eines anderen Teils auffängt. Im gemeinnützigen Verein ist das sogar Pflicht: Der Verein darf Gewinne machen, aber keine Verluste, denn sie würden durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden ausgeglichen. Das ist unzulässig und gefährdet die Gemeinnützigkeit. Auch die Aufzeichnung als „Spende Nutzer X“ ist problematisch. Kleinspenden (Klingelbeutel, Spendendose) werden normalerweise nicht einzeln registriert. Sonst liegt der Verdacht einer Gegenleistung nahe.

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