Translations:Haftung/4/de

Aus Forum Freie Lastenräder
Wechseln zu:Navigation, Suche


Wikipedia schreibt zu grober Fahrlässigkeit:

  • „Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit i. S. d. § 276 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen wird.[1] Grobe Fahrlässigkeit ist gesetzlich nicht definiert. Sie wird angenommen, wenn die im rechtlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde oder wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden.“ (Quelle)
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von Forum Freie Lastenräder. Durch die Nutzung von Forum Freie Lastenräder erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.