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Die allgemeine rechtliche Perspektive laut BGB

Die folgenden Hinweise gelten für den Verleih. Leihe ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung. Überlassung gegen Entgelt (auch wenn es „Spende“ genannt wird, aber keine ist, siehe Wie kann man Gelder einsammeln?) ist Miete. Bei der Miete gelten für den Vermieter strengere Haftungsregeln.

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