Wie unterscheidet es sich vom Gemeinschaftslastenrad?

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In Abgrenzung zum Freien Lastenrad gibt es auch zahlreiche von lokalen Gruppen betriebene Gemeinschaftslastenräder. Dies sind Lastenräder die bspw. innerhalb einer Hausgemeinschaft, einer Wohnungsbaugenossenschaft, eines Stadtviertels oder Vereins oder einer bestimmten Gruppe gemeinschaftlich genutzt oder von einem Hauseigentümer zur Verfügung gestellt werden.

Dabei bestimmen die Initiator*innen, wer zur Nutzer*innengruppe gehört und das Lastenrad nutzen darf. Auch legt die Gruppe die Nutzungsbedingungen, z. B. jährliches Entgelt selbst fest. Somit sind Gemeinschaftslastenräder weder Gemeingut noch für alle da.

Beim Gemeinschaftslastenrad entfällt die Notwendigkeit einer Markenkommunikation sowie ggf. auch eines Buchungssystems, das macht die Umsetzung leichter. Gemeinschaftslastenräder kommen ebenfalls aus der Zivilgesellschaft und sind, genauso wie die Freien Lastenräder, ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende.

Beispiele für Gemeinschaftslastenräder:

  • Rothehausrad
  • Das Team von Hannah plant demnächst eine Initiative für nachbarschaftliche Lastenräder für Hannover.


Tipps und Hinweise zu Gemeinschaftslastenrädern sind im Fakten Heft Cargobike-Sharing für Wohninitiativen des Projekts WohnMobi zusammengefasst.



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