Translations:Welche Organisationsform ist die richtige?/5/de
Aus Forum Freie Lastenräder
Nach einer Gründung durch mindestens sieben Personen und Verabschiedung einer Satzung, besteht die Möglichkeit, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Wenn der Verein eingetragen ist, erhält er das Kürzel e.V. hinter seinem Namen. Erst danach ist es möglich, beim Finanzamt die „Gemeinnützigkeit“ zu beantragen. Erhält man diese Bestätigung des Finanzamts kann der Verein Spendenquittungen ausstellen, die Spender*innen in der Einkommensteuererklärung verwenden können, um Steuern zu sparen. Dieses Vorgehen erleichtert es besonders Firmen, Spenden zu tätigen.