Wie unterscheidet es sich vom Gemeinschaftslastenrad?
In Abgrenzung zum Freien Lastenrad gibt es auch zahlreiche von lokalen Gruppen betriebene "Gemeinschaftslastenräder". Dies sind Lastenräder die beispielsweise innerhalb einer Hausgemeinschaft, einer Wohnungsbaugenossenschaft, einem Hauseigentümer, eines Stadtviertels oder eines Vereins oder bestimmten Gruppe gemeinschaftlich genutzt werden.
Dabei bestimmen die Initiator*innen wer zur Nutzer*innengruppe gehört und das Lastenrad nutzen darf. Auch legt die Gruppe die Nutzungsbedingungen wie z.B. jährliche Entgelt selbst fest. Somit sind "Gemeinschaftslastenräder" weder Gemeingut noch für alle da.
Beim "Gemeinschaftslastenrad" entfällt die Notwendigkeit einer Markenkommunikation sowie ggf. auch eines Buchungssystems, das macht die Umsetzung leichter. "Gemeinschaftslastenräder" kommen ebenfalls aus der Zivilgesellschaft und sind, genauso wie die freien Lastenräder, ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende.
Beispiele für Gemeinschaftslastenräder:
- Rothehausrad
- das Team von Hannah plant demnächst eine Initiative für nachbarschaftliche Lastenräder für Hannover
Tipps und Hinweis zu Gemeinschaftslastenrädern sind im Fakten Heft Cargobike-Sharing für Wohninitiativen des Projekts WohnMobi zusammengefasst.
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