Wie kann man Geld sammeln / Förderer ansprechen?
Für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Verein können Spenden gegen Spendenquittung angenommen werden.
Der Spender hat den Vorteil, dass er diese Spendenquittung in seiner Einkommensteuererklärung verwenden kann um Steuern zu sparen. Besonders Firmen sind dann gerne bereit Spenden zu tätigen.
Ist man als gemeinnütziger Verein z.B. beim örtlichen Amtsgericht bekannt gemacht worden (Eintragung ist beim zuständigen Landgericht zu beantragen), können Richter Geldauflagen in ihren Urteilen aussprechen.
Damit erhält der Verein in der Regel monatlich eine Abschlagszahlung auf einen Gesamtbetrag. Das ist z.B. eine Auflage von 500 Euro zahlbar in Raten von je 50 Euro. Der Verein ist danach verpflichtet, dem Gericht Rechenschaft über den Geldeingang abzulegen.