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NameAktueller Text
 V Deutsch (de)===Die allgemeine rechtliche Perspektive laut BGB===
Die folgenden Hinweise gelten für den Verleih. Leihe ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung. Überlassung gegen Entgelt (auch wenn es „Spende“ genannt wird, aber keine ist, siehe [[Wie kann man Gelder einsammeln?]]) ist Miete. Bei der Miete gelten für den Vermieter strengere Haftungsregeln.
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