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Name | Aktueller Text |
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V Deutsch (de) | ===Die allgemeine rechtliche Perspektive laut BGB=== Die folgenden Hinweise gelten für den Verleih. Leihe ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung. Überlassung gegen Entgelt (auch wenn es „Spende“ genannt wird, aber keine ist, siehe [[Wie kann man Gelder einsammeln?]]) ist Miete. Bei der Miete gelten für den Vermieter strengere Haftungsregeln. |