Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. April 2022, 09:01 Uhr
Versicherungen dienen der Absicherung von Risiken. Der Lastenradverleih bringt mehrere Risiken mit sich: Beschädigung, Zerstörung und Verlust. Daher ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für die Lastenräder nützlich. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und daher nicht obligatorisch, sprich man kann das Risiko auch in Kauf nehmen und mögliche Schäden selber zahlen. Der Betrieb des Verleihs birgt Haftungsrisiken, daher ist eine Haftpflichtversicherung unabdingbar. Da viele Vereine bereits eine Haftpflichtversicherung haben, sollte diese Police hinsichtlich Verleihs überprüft werden. Alternativ kann hierfür eine zusätzliche Police abgeschlossen werden. Werden große Veranstaltungen durchgeführt, die den Rahmen der Haftpflichtversicherung übersteigen, dann ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht notwendig.
Worauf muss ich bei einer Fahrrad-Kaskoversicherung achten?
- Achtet auf Ausschlüsse, z. B. muss die Ausleihe enthalten sein. Auch bei kostenlosem Verleih ist es eine gewerbliche Tätigkeit
- Keine Nachtklausel (also, dass das Rad zwischen 22:00 und 06:00 Uhr in einer Garage o. Ä. unterzubringen ist)
- Sonstige Investitionen sollen bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.
- Sensible Preisstaffelung bzw. Rabatte für Codierung etc.
- Vorsicht beim Thema Selbstbeteiligung, sie kann allerdings zu einer geringeren Prämie beitragen.
- Möglichkeit einer Flottenversicherung (bringt häufig Prämienrabatte).
- Grobe Fahrlässigkeit führt in der Sachversicherung (hier: Fahrradversicherung) zu Wegfall oder Kürzung der Entschädigung.
Einige Initiativen verzichten bewusst auf eine Kaskoversicherung, weil sie die Prämie einsparen wollen. Je nach Organisati- onsstruktur kann dies jedoch zu Konflikten bei der Suche nach den Verantwortlichen führen. Einen Teil des eingesparten Geldes sollte man in diesem Fall für eine eventuell notwendige Ersatzbeschaffung zurücklegen.
Wer versichert freie Lastenräder?
Es gibt einige weinige Policen, die den Anforderungen eines Lastenradverleihs entsprechen und die zu empfehlen sind. In der Regel handelt es sich dabei um Policen für die gewerbliche Nutzung, die insbesondere auch den Verleih mitversichern.
Die folgenden Policen unterscheiden sich hinsichtlich einiger Details und haben unterschiedliche Tarifmodelle.
Allianz
- Bezeichnung: Maschinen- und Kaskoversicherung über die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG
- Internetseite: Maschinenversicherung, Antragsformular
- Beispielrechnung:
- Fahrradwert: bis 10.000 € Anschaffungspreis
- Jahresnettoprämie: ab 105,00 € zzgl. 19% Versicherungssteuer
- Die Selbstbeteiligung beträgt 100,00 €, bei Diebstahl oder Unterschlagung 25 %, mind. 100,00 €.
- Eine Flottenversicherung mit entsprechenden Nachlässen kann auch abgeschlossen werden. Als Flotte zählen in diesem Fall mehr als 100 "ähnliche" Räder.
- Möglich ist der Einschluss von:
- Vermietung mit 30,00 € p.a. Zuschlag zzgl. 19% Versicherungssteuer
- Ineren Betriebsschäden mit 35,00 € - 50,00 € Zuschlag zzgl. 19% Versicherungssteuer
- Unterschlagung mit 20,00 € p.a. Zuschlag zzgl. 19% Versicherungssteuer
Alle Informationen über: Tino Braunschweig, Telefon: 08104-8916552, Tino.Braunschweig@bernhard-assekuranz.com.
BIKE-ASSekuranz
- Bezeichung: Fahrrad-Vollkaskoversicherung
- Internetseite: bike-ass.de
- Beispielrechnung:
- Fahrradwert: 2.500 €
- Jahresbruttoprämie: 192,78 €
Diese Police gilt für reguläre Fahrräder wie auch für nicht versicherungspflichtige Pedelecs. Rabatt für Initiativen mit ADFC-Beteiligung und Codierung. Die Selbstbeteiligung beträgt 10%, mind. 25,00 € bis max. 250,00 €. Weitere Rabatte für zusätzliche Lastenräder und Reduzierung der Prämie bei schadenfreien Jahren.
HWi
- Bezeichnung: Lastenbike-Vollkaskoversicherung
- Internetseite: e-bikeschutz.de
- Beispielrechnung:
- Fahrradwert: 2900 €
- Jahresprämie: ohne Unterschlagung 119,00 € + 19% Versicherungssteuer
- Speziell für Lastenräder. Keine Selbstbeteiligung, keine Nachtklausel, auch bei Verleih.
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