Welche Organisationsform ist die richtige?: Unterschied zwischen den Versionen
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Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, einen eigenen Verein zu gründen. Die wichtigsten Aussagen dazu sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §§ 21 bis 40 zu finden. Vorschläge für Satzungen findet man besonders auf den Homepages der Lastenradvereine (vgl. Initiativen). Wir empfehlen, bei Initiativen mit geeigneten Satzungen nachzufragen, ob der Wortlaut übernommen werden darf. Meistens wird dies mit Stolz bejaht. | Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, einen eigenen Verein zu gründen. Die wichtigsten Aussagen dazu sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §§ 21 bis 40 zu finden. Vorschläge für Satzungen findet man besonders auf den Homepages der Lastenradvereine (vgl. Initiativen). Wir empfehlen, bei Initiativen mit geeigneten Satzungen nachzufragen, ob der Wortlaut übernommen werden darf. Meistens wird dies mit Stolz bejaht. | ||
Nach einer Gründung durch mindestens sieben Personen und Verabschiedung einer Satzung, besteht die Möglichkeit, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Wenn der Verein eingetragen ist, erhält er das Kürzel e.V. hinter seinem Namen. Erst danach ist es möglich, beim Finanzamt die „Gemeinnützigkeit“ zu beantragen. Erhält man diese Bestätigung des Finanzamts kann der Verein '''Spendenquittungen''' ausstellen, die | Nach einer Gründung durch mindestens sieben Personen und Verabschiedung einer Satzung, besteht die Möglichkeit, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Wenn der Verein eingetragen ist, erhält er das Kürzel e.V. hinter seinem Namen. Erst danach ist es möglich, beim Finanzamt die „Gemeinnützigkeit“ zu beantragen. Erhält man diese Bestätigung des Finanzamts kann der Verein '''Spendenquittungen''' ausstellen, die Spender*innen in der Einkommensteuererklärung verwenden können, um Steuern zu sparen. Dieses Vorgehen erleichtert es besonders Firmen, Spenden zu tätigen. | ||
Da jede Änderung der Satzung und die Eintragungen beim Amtsgericht Kosten verursachen, ist es allerdings nötig, schon vor der Eintragung beim Amtsgericht die Satzung durch das Finanzamt für die Erteilung der '''Gemeinnützigkeit''' überprüfen zu lassen. | Da jede Änderung der Satzung und die Eintragungen beim Amtsgericht Kosten verursachen, ist es allerdings nötig, schon vor der Eintragung beim Amtsgericht die Satzung durch das Finanzamt für die Erteilung der '''Gemeinnützigkeit''' überprüfen zu lassen. |
Version vom 1. November 2017, 22:18 Uhr
Unter das Dach eines bestehenden Vereins schlüpfen
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es am sinnvollsten und unkompliziertesten ist, unter das Dach eines bereits bestehenden Vereins zu schlüpfen. Das minimiert den bürokratischen Aufwand enorm und man kann ggf. bestehende Strukturen nutzen. Viele Freie Lastenräder sind Initiativen des ADFC. Weitere Ideen für passende Vereine gibt es hier.
Einen eigenen Verein gründen
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, einen eigenen Verein zu gründen. Die wichtigsten Aussagen dazu sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §§ 21 bis 40 zu finden. Vorschläge für Satzungen findet man besonders auf den Homepages der Lastenradvereine (vgl. Initiativen). Wir empfehlen, bei Initiativen mit geeigneten Satzungen nachzufragen, ob der Wortlaut übernommen werden darf. Meistens wird dies mit Stolz bejaht.
Nach einer Gründung durch mindestens sieben Personen und Verabschiedung einer Satzung, besteht die Möglichkeit, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Wenn der Verein eingetragen ist, erhält er das Kürzel e.V. hinter seinem Namen. Erst danach ist es möglich, beim Finanzamt die „Gemeinnützigkeit“ zu beantragen. Erhält man diese Bestätigung des Finanzamts kann der Verein Spendenquittungen ausstellen, die Spender*innen in der Einkommensteuererklärung verwenden können, um Steuern zu sparen. Dieses Vorgehen erleichtert es besonders Firmen, Spenden zu tätigen.
Da jede Änderung der Satzung und die Eintragungen beim Amtsgericht Kosten verursachen, ist es allerdings nötig, schon vor der Eintragung beim Amtsgericht die Satzung durch das Finanzamt für die Erteilung der Gemeinnützigkeit überprüfen zu lassen.
Hinweise für die Gründung findet man z. B. bei den Justizbehörden unter diesem Link [1] und bei den Justizministerien der Länder.
Weiteres
In Erlangen gibt es eine Lastenrad-Initiative, die Teil der Kommunalverwaltung ist: Erlanger Buchungsplattform für Transporträder.
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