Wie können Verantwortlichkeiten im Projekt definiert sein?: Unterschied zwischen den Versionen

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*unbedingt zu klären ist auch die Frage, wer die bzw. welche rechtliche Verantwortung hat
*unbedingt zu klären ist auch die Frage, wer die bzw. welche rechtliche Verantwortung hat
*möglichst viel Selbstverantwortung der Nutzenden<br />
*möglichst viel Selbstverantwortung der Nutzenden<br />
== Ein Verein muss natürlich einen Vorstand haben. ==
In der Regel sind das:
1. Vorsitzender,
2. Stellvertretender Vorsitzender,
3. Schatzmeister (Kassenwart),
4. Schriftführer
Natürlich kann eine Person des Vorstands auch zwei dieser Ämter übernehmen.
Es ist für einen Lastenradverein wichtig, dass ein Mitglied auch über technisches Wissen verfügt um z.B. Reparaturen vorzubereiten oder vorzunehmen.
Deshalb ist es sinnvoll zusätzlich einen '''Technikvorstand''' vorzusehen. Auch kann ein Mitglied z.B. die '''Kommunikation''' übernehmen und Kontakte pflegen.


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Version vom 20. Oktober 2017, 11:27 Uhr

Bei der Frage nach den Verantwortlichkeiten geht es v.a. um eine sinnvolle Aufgabenteilung, die das Arbeitspensum verringert. Dabei stellt sich die Frage einerseits INTERN: "Wie ist die Verantwortung innerhalb der Initiative aufgeteilt?" sowie EXTERN: "Wie ist die Verantwortung zwischen der Initiative und den Kooperationspartnern sowie auch zu den Nutzenden aufgeteilt?"


INTERN:

  • Wer ist der Ansprechpartner für die Nutzenden bei Pannen etc.?
  • Wer wartet das Lastenrad?
  • Wer macht die Administration der Webseite sowie der Buchungsplatform?
  • Wer ist zuständig für die Kommunikation, die Sozialen Medien?
  • Wer organisiert ggf. den Stationenwechsel?


EXTERN:

  • durch das Stationskonzept, muss man sich nicht um die Verleihstationen kümmern, dort werden auch die Nutzenden betreut und nur bei Pannen muss die Initiative einbezogen werden
  • als sehr praktisch haben wir erlebt, wenn die Verantwortung für das Lastenrad beim Kooperationspartner bleibt und die Initiative nur für die Vermittlung zuständig ist
  • unbedingt zu klären ist auch die Frage, wer die bzw. welche rechtliche Verantwortung hat
  • möglichst viel Selbstverantwortung der Nutzenden



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